Brauchen Kinder oder Kleinkinder eine Reiseversicherung für die Einreise nach Georgien?
Keine Altersgrenze: Auch Kinder und Kleinkinder brauchen eine eigene Georgien-Police.
Ja. Jeder Tourist, der nach Georgien einreist, muss eine gültige Pflichtversicherung für Gesundheit und Unfälle vorweisen, und das georgische Recht sieht keine Altersgrenze oder Ausnahme für Kinder oder Kleinkinder vor. Ein Baby, Kleinkind oder Teenager benötigt denselben Versicherungsschutz wie ein erwachsener Reisender, mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 GEL, gültig für den gesamten Aufenthalt.
Wichtige Fakten
Die Pflichtversicherung für Touristen in Georgien gilt seit dem 1. Januar 2026 gemäß Beschluss Nr. 602 der Regierung Georgiens.
Die Regel gilt für jeden Touristen, der nach Georgien einreist — die Verordnung legt kein Mindestalter fest.
Die Ausnahmeliste umfasst Inhaber diplomatischer und offizieller Pässe, akkreditiertes diplomatisches und konsularisches Personal sowie deren akkreditierte Familienangehörige, Personen, die unter internationale Abkommen fallen, und bestimmte Fahrer im internationalen Transportwesen — Kinder stehen nicht auf dieser Liste.
Die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt 30.000 GEL pro Police.
Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Aufenthaltsdauer des Kindes in Georgien gelten, maximal jedoch für ein Jahr.
Die Police kann in Papierform oder elektronisch vorliegen, auf Georgisch oder Englisch, ausgestellt von einer georgischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaft.
Die Grenzpolizei des Innenministeriums ist berechtigt, das Vorhandensein der Police am Grenzübergang zu kontrollieren, auch bei Minderjährigen.
Rechtliche / offizielle Grundlage
Die Vorschrift beruht auf dem Beschluss Nr. 602 der Regierung Georgiens „Über die Genehmigung der Regeln und Bedingungen für die Pflichtversicherung von Gesundheit und Unfällen für nach Georgien einreisende Touristen", verabschiedet am 26. Dezember 2025 und in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Er wurde auf Grundlage von Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe f des georgischen Tourismusgesetzes erlassen.
Artikel 1 Absatz 2 legt fest, dass die Regel für „einen nach Georgien einreisenden Touristen" gilt, ohne eine Formulierung, die dies auf Erwachsene beschränkt. Artikel 1 Absatz 3 listet die ausgenommenen Personen auf: Inhaber diplomatischer oder spezieller Visa; Inhaber diplomatischer, offizieller, dienstlicher oder spezieller Pässe; akkreditiertes Personal diplomatischer Vertretungen, konsularischer Einrichtungen und Vertretungen internationaler Organisationen in Georgien sowie deren akkreditierte Familienangehörige; Personen, deren Einreise durch ein internationales Abkommen oder einen Vertrag geregelt ist; sowie Fahrer im internationalen Straßengüter- oder Personenverkehr. Das Alter ist kein aufgeführtes Ausnahmekriterium, sodass ein Kind oder Kleinkind, das nicht in eine dieser Kategorien fällt, der allgemeinen Regel unterliegt.
Artikel 3 verpflichtet den Touristen, die Police bei der Einreise vorzuweisen und den Versicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer aufrechtzuerhalten, und ermächtigt die Patrouillenpolizei, die Police an der Grenze zu kontrollieren. Artikel 4 legt die Mindestversicherungssumme auf 30.000 GEL fest. Artikel 5 erlaubt die Vorlage der Police in Papierform oder elektronisch, auf Georgisch oder Englisch.
Was das für Sie bedeutet
Eltern, die mit einem Kleinkind reisen
Ein Kleinkind gilt im Sinne dieses Beschlusses genauso als Tourist wie ein Erwachsener. Schließen Sie vor der Einreise nach Georgien eine Police für das Kleinkind mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 GEL ab, die die gesamte Reisedauer abdeckt. Viele Versicherer stellen dies als einzelnen Posten innerhalb einer Familien- oder Gruppenpolice aus statt als separates Dokument, aber das Kleinkind muss individuell benannt und darin versichert sein.
Eltern, die mit schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen reisen
Die gleiche Regel gilt unabhängig vom Alter des Kindes. Vergewissern Sie sich bei der Buchung einer Familienreise bei Ihrem Versicherer, dass jedes Kind als versicherte Person auf der Police aufgeführt ist und nicht nur als mitreisender Angehöriger erwähnt wird, da die Grenzkontrolle den individuellen Versicherungsschutz prüft.
Familien, die über einen Reiseveranstalter buchen
Wenn ein Pauschalangebot oder Reiseveranstalter behauptet, die Reiseversicherung sei „inklusive", verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass sie die Mindestsumme von 30.000 GEL erfüllt und jedes Familienmitglied namentlich nennt, einschließlich der Kinder. Ein generisches Reiserücktrittsprodukt, das einem Paket beigefügt ist, erfüllt nicht automatisch diesen Standard der Gesundheits- und Unfallversicherung.
Großeltern oder Verwandte, die mit einem Minderjährigen reisen
Die Police der begleitenden erwachsenen Person deckt das Kind nicht mit ab. Jeder Reisende, ob erwachsen oder minderjährig, benötigt eine eigene qualifizierende Versicherung oder einen eigenen namentlich genannten Posten auf einer Familienpolice.
Ausnahmen und Sonderfälle
Diplomatische und offizielle Reisen: Kinder von Diplomaten oder konsularischem Personal, die als Familienangehörige akkreditiert sind, sind zusammen mit dem Personalmitglied von der Pflicht befreit.
Internationale Abkommen: Wenn ein bilaterales oder multilaterales Abkommen eine bestimmte Gruppe ausdrücklich von den Einreisevoraussetzungen befreit, gilt diese Befreiung unabhängig vom Alter.
Georgische Staatsbürger und Einwohner: Der Beschluss betrifft Touristen, die nach Georgien einreisen; er regelt nicht georgische Staatsbürger oder ständige Einwohner, die nach Hause zurückkehren.
Sehr kurze Transitaufenthalte: Die Verordnung sieht keine Ausnahme für kurze Besuche oder Transit vor; erkundigen Sie sich bei der aktuellen Grenzpraxis oder bei Ihrem Versicherer, wenn die Reise Ihres Kindes eine kurze Zwischenlandung statt einer vollständigen Einreise darstellt.
Streitfälle zum Policenformat: Eine elektronische Police auf Englisch oder Georgisch ist formal gültig, doch für die Police eines Kindes empfiehlt sich zusätzlich eine ausgedruckte Kopie für den Fall von Verbindungsproblemen am Grenzübergang.
Häufig gestellte Fragen
Brauchen Babys und Kleinkinder eine eigene Reiseversicherung für Georgien?
Ja. Die Pflichtversicherung gilt für jeden Touristen, der nach Georgien einreist, und die Verordnung sieht keine Altersgrenze oder automatische Ausnahme für Babys oder Kleinkinder vor.
Kann mein Kind über meine eigene Reiseversicherung mitversichert werden, statt eine separate Police abzuschließen?
Ein Kind kann über eine Familien- oder Gruppenpolice versichert werden, muss darin aber individuell benannt und mit demselben Mindestschutz versichert sein. Allein der Besitz einer individuellen Police eines Elternteils ohne Nennung des Kindes erfüllt die Anforderung nicht.
Wie hoch ist die für ein Kind bei der Einreise nach Georgien vorgeschriebene Mindestversicherungssumme?
Für Reisende jeden Alters gilt dieselbe Mindestgrenze: eine Versicherungssumme von mindestens 30.000 GEL, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer des Kindes in Georgien.
Wird die Grenzpolizei die Versicherung eines Kindes am Flughafen oder an der Landgrenze tatsächlich kontrollieren?
Die Verordnung ermächtigt die Patrouillenpolizei, das Vorhandensein der Police an den Grenzübergängen zu kontrollieren, und diese Befugnis ist nicht auf erwachsene Reisende beschränkt.
Gibt es eine Ausnahme für Kinder von Diplomaten oder Botschaftsmitarbeitern?
Ja. Kinder, die als Familienangehörige von diplomatischem, konsularischem oder internationalem Personal akkreditiert sind, fallen unter dieselbe Ausnahme wie das Personalmitglied selbst.
Muss die Versicherung auf Englisch sein, oder ist eine andere Sprache zulässig?
Die Police kann auf Georgisch oder Englisch ausgestellt werden, in Papierform oder elektronisch, von einer georgischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaft.
Anforderungen im Überblick
ReisendentypVersicherung erforderlichMindestversicherungssummeAltersbedingte AusnahmeErwachsener TouristJa30.000 GELNeinSchulpflichtiges Kind oder MinderjährigerJa30.000 GELNeinKleinkind oder BabyJa30.000 GELNeinAkkreditiertes diplomatisches Familienmitglied (jedes Alter)NeinNicht zutreffendBefreiung aufgrund des Status, nicht des AltersGeorgischer Staatsbürger oder ständiger EinwohnerNicht von diesem Beschluss erfasstNicht zutreffendAußerhalb des Anwendungsbereichs
Quellen
Regierung Georgiens, Beschluss Nr. 602 vom 26. Dezember 2025, „Über die Genehmigung der Regeln und Bedingungen für die Pflichtversicherung von Gesundheit und Unfällen für nach Georgien einreisende Touristen" — Gesetzblatt Georgiens (matsne.gov.ge)
Außenministerium Georgiens, Konsularportal (geoconsul.gov.ge)
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
Sichern Sie die Versicherung für Ihr Kind rechtzeitig ab
Überlassen Sie die Versicherung Ihres Kindes nicht einem Last-Minute-Kauf am Flughafen. Besuchen Sie georgianinsurance.ge, um Policen zu vergleichen, die die Mindestsumme von 30.000 GEL für jedes Familienmitglied erfüllen, einschließlich Kleinkindern, und erhalten Sie ein Versicherungsdokument, das Sie an der Grenze vorzeigen können.